Bei Katastrophen spielen Grenzen keine Rolle

Wann Feuerwehren in benachbarte Gemeinden und Landkreise ausrücken

Sieben Einsätze innerhalb von zehn Tagen. Die Dingolfinger Wehr ist in diesen Sommermonaten stark gefordert. Im Juni rückten sie zu insgesamt dreizehn Einsätzen aus, sieben davon alleine im Zeitraum von 4. bis 14. Juni. Dass das noch nicht alles war, macht schon ein kurzer Blick auf die Einsätze im angebrochenen Monat klar: In der ersten Juli-Woche wurden die Wehrkräfte schon neun Mal alarmiert, dabei teilweise drei Mal am selben Tag.

Eine ausgelöste Brandmeldeanlage, ein Unfall auf der Autobahn, ein brennender Bagger oder LKW, eine Garage in Vollbrand, Personenrettung, Tragehilfe für den Rettungsdienst, Wohnungsöffnung oder Großbrand – die Wehrkräfte müssen für alle Eventualitäten gerüstet sein. Hinzu kommt, dass die Dingolfinger Wehr nicht nur im Stadtgebiet einsatzbereit ist, sondern – wie der Großeinsatz vom 3. Juni zeigt, wo man zum Brand des Recyclinghofs nach Wörth gerufen wurde – bei Alarmierung auch den Wehrkräften der umliegenden Gemeinden unter die Arme greift.

Warum und wann die Dingolfinger Wehr auch in andere Gemeinden oder sogar Landkreise ausrücken muss, ist rechtlich klar geregelt, erklärt Stefan Fischer, stellvertretender Kommandant der Dingolfinger Wehr, im Gespräch.

Sonderfall: Katastrophenschutzgesetz

Startpunkt der „Juni-Einsatzserie“ war der Großbrand in Wörth. Wörth, im Landkreis Landshut, ist im Regelfall nicht Einsatzgebiet der Dingolfinger Wehren. Trotzdem rückten die Freiwilligen Feuerwehren Dingolfing, Höfen, Loiching, Niederviehbach und die Werkfeuerwehr der BMW Dingolfing aus. Insgesamt waren rund 300 Feuerwehrleute aus verschiedenen Landkreisen vor Ort, um zu helfen. Grund dafür war das Katastrophenschutzgesetz.

Nachdem durch den Großbrand eine enorme Gefahr ausging – immerhin zogen die Rauchwolken auch über Dingolfing hinweg – entschloss man sich, den Katastrophenfall auszurufen, wodurch das Bayerische Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) Anwendung auf den Einsatz fand.

In Artikel sieben des BayKSG wird festgelegt, welche Personengruppen rechtlich dazu verpflichtet sind, im Katastrophenfall zu helfen. Zu diesen Gruppen zählen auch die Feuerwehren – ungeachtet dessen, ob sich der Sitz der jeweiligen Feuerwehr im Zuständigkeitsbereich der Katastrophenschutzbehörde befindet. Wer angefordert wird, muss also helfen. Und im Fall des Großbrands in Wörth war alle Hilfe nötig, denn schon die Menge an benötigtem Schaummittel konnte nur durch die Zusammenarbeit aller öffentlichen (Freiwillige Feuerwehren) und nicht-öffentlichen (Werkfeuerwehren) Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden.

Feuerwehrgesetz schreibt Nachbarschaftshilfe vor

Doch muss es nicht immer ein Katastrophenfall sein, bei dem ver schiedene Feuerwehren zusammenarbeiten. Innerhalb eines Landkreises ist es keine Seltenheit, bei Unfällen oder Bränden Wehrkräfte aus verschiedenen Gemeinden anzutreffen. „Das schreibt das Bayerische Feuerwehrgesetz vor“, erklärt Stefan Fischer.

In Artikel 17 „Überörtliche Hilfe der gemeindlichen Feuerwehren“ des BayFwG ist dieser Fall klar geregelt: „Die gemeindlichen Feuerwehren haben bei Bedarf auch außerhalb des Gemeindegebiets Hilfe zu leisten (…).“ Beispiele der vergangenen Wochen zeigen, wie oft dieser Fall eintritt. So rückten die Einsatzkräfte der Feuerwehren aus Weigendorf, Frauenbiburg, Teisbach und Dingolfing am Freitag, 5. Juli an, um die Loichinger Kräfte beim Löschen eines brennenden Baggers zu unterstützen.

Wie läuft eine Alarmierung ab?

Eine Alarmierung erfolgt immer über die Integrierte Leitstelle Landshut (ILS). Zunächst wird die nächstgelegene Feuerwehr alarmiert, dann folgen die Wehren, die über die benötigten Einsatzmittel wie zum Beispiel bestimmte Fahrzeuge, Geräte oder Gruppen von Einsatzkräften (Atemschutzträger) verfügen.

Nicht selten kommt es dazu, dass die Wehrkräfte den Einsatz noch während der Anfahrt abbrechen, weil eine Rückmeldung durch die örtlich zuständige Wehr erfolgt ist. Die Aufgabe der zuerst eintreffenden Wehr ist bei jedem Einsatz klar geregelt: Sichern der Einsatzstelle, Brandschutz, Lageerkundung und eine erste qualifizierte Lagemeldung an die ILS. Einen solchen Fall gab es zum Beispiel Ende Juni, als eine Brandmeldeanlage in Wörth auslöste und die Dingolfinger Wehr noch während der Anfahrt abbestellt wurde.

Häufiger Einsatz: Brandmeldeanlagen

Zum Einsatzstichwort „BMA“ (Brandmeldeanlage) wurde die Feuerwehr Dingolfing übrigens acht Mal seit Juni alarmiert. „Das ist schon manchmal eine undankbare Geschichte, aber es gibt genügend Fälle, in denen durch die Brandmeldeanlage schlimmeres verhindert werden konnte“, so Stefan Fischer. So waren unter den letzten Alarmierungen Einige dabei, die ihre Berechtigung hatten, weil zum Beispiel Wasserdampf aus einem Gerät austrat. Durch die schnelle Reparatur wurden Folgeschäden vermieden.

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