Geschichtlicher Hintergrund

Mitglieder

Feuer ist Freund, aber auch immer wieder Feind des Menschen. Mit Bränden hatte die Bevölkerung in ihrer langen Geschichte immer wieder zu kämpfen und auch Dingolfing blieb nicht verschont.

Große Stadtbrände brachten Elend und Leid über die Bürgerschaft in Dingolfing. Die Obere Stadt wurde bald nach ihrer Gründung 1251 durch einen verheerenden Brand vollständig zerstört.

Dies ist der erste Vorfall der uns geschichtlich überliefert ist. Doch dies sollte bei weitem nicht die letzte Heimsuchung dieser Art sein. Besonders waren es kriegerische Verwicklungen, die die Siedlungen mit Raub, Plünderungen und Brand heimsuchten. Wir wissen, dass Dingolfing 1436 und 1504 während des bayerischen Erbfolgekrieges gewaltsam eingenommen wurde, und haben Kenntnis davon, dass 1632 und 1648 die Schweden eindrangen. Aber erst im österreichischen Erbfolgekrieg kam es zu dem gewaltigsten Stadtbrand, den Dingolfing in seiner Geschichte erleiden musste.

Damals hielten die Franzosen als Hilfstruppen des bayerischen Kurfürsten die Stadt besetzt. Am Thomastag des Jahres 1742 entfachten sie durch ein übermäßig abgebranntes Feuer auf dem Gries eine Brunst, der zahlreiche Häuser zum Opfer fielen. Jedoch sollte dies nur ein Vorgeschmack sein auf das, was noch kommen würde. Die anrückenden Österreicher belagerten die Stadt und nahmen sie am 17. Mai 1743 nach längerem Beschuss ein.

Die größte Feuerkatastrophe in der Geschichte Dingolfings resultierte aus diesem Ereignis. Die Österreicher hielten die Stadt unter starkem Beschuss. Bomben aus den Geschützen der Österreicher entfachten an verschiedenen Stellen der Stadt Feuer. Die Rettungs- und Löscharbeiten wurden durch starke Salven verhindert. Dies hatte zur Folge, dass das Feuer rasch um sich greifen konnte. Ein Augenzeuge beschreib es so: „Man vermeinte, die ganze Stadt stehe schon in völligem Feuer. Worauf dann vor lauter Furcht und Schrecken fast alle Einwohner von Haß vom Hof gelaufen, alles in Stich gelassen, nichts als was Sie am Leib hatten, aufgebracht und sich über die Isarbrücken salviert.“ Die französiche Besatzung ergriff ebenfalls die Flucht, verbrannte hinter sich die Isarbrücke und überließ die hartgeprüfte Stadt dem Feind.

Zwei Tage und Nächte loderte das Feuer in Dingolfing. 153 Wohnhäuser, 59 Stadel und 94 Stallungen, zusammen also 306 Gebäude, waren durch die Flammen zerstört. Von diesem Schicksalsschlag konnte sich die Stadt jahrzehntelang nicht mehr erholen.

Es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn das Volk angesichts derartiger Katastrophen sich nicht mehr nur auf den Zufall verlassen wollte. So entstand die Feuerbeobachtung und -meldung. Sie war während früherer Jahrhunderte in erster Linie dem Stadttürmer und den vier Nachtwächtern übertragen. Feuerpolizeiliche Aufgaben wurden vom Rat der Stadt selbst unter Beiziehung von Sachverständigen wahrgenommen. Je ein Mitglied des inneren und äußeren Rats besorgten zusammen mit dem Stadtmaurermeister und dem Kaminkehrer, begleitet vom Ratdiener, die Feuerbeschau in der Stadt und bei den vier Schwaigdörfern. Besonderer Wert wurde wegen der Feuergefährlichkeit von unsauberen Kaminen auf deren öftere Reinigung gelegt. Ferner war es verboten, um den Kamin herum Holz oder andere leicht brennbare Materialien zu stapeln. Zuwiderhandlungen wurden mit Geldstrafen und im Armutsfall mit einem halbtägigen Arrest auf dem oberen Stadtturm, in der sogenannten Müllerin, geahndet.

Staatliche und städtische Feuerordnungen

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit erließen bereits die mittelalterlichen Städte Feuerordnungen, um im Ernstfall gerüstet zu sein. Seit Entstehen des modernen Staates im 16. Jahrhundert befasste sich aber auch die landesherrliche Gesetzgebung damit. Forderungen nach sorgsamer Feuerpolizei sowie nach Beschaffung und Instandhaltung der nötigen „Feuerinstrumente“ brachte auch die 1670 erlassene Stadt- und Marktinstruktion, revidiert am 1. Januar 1748. Die Zusammenfassung des bisherigen Rechts und seine Anpassung an die tatsächlichen Erfordernisse geschah schließlich in der am 30. März 1791 herausgegebenen allgemeinen Feuerordnung für Bayern und die Oberpfalz. Sie handelte in sechs Abschnitten und 141 Paragraphen von den Mitteln zur Verhinderung der Feuersbrünste, zu deren Entdeckung und Bekanntmachung sowie zur Löschung ausgebrochener Brände, ferner vom Verhalten nach bekämpften Feuer, von den Mitteln, den durch Feuer Geschädigten zu helfen, endlich von der Beobachtung der Feuerordnung und den Strafen für ihre Übertretung.

Doch waren diese Bestimmungen für die sich selbstverwaltenden Städte und Märkte im wesentlichen als Rahmengesetze gedacht. Jedes Gemeinwesen regelte für sich selbst die Einzelheiten, die im Sinne einer wirksamen Feuerverhütung und -bekämpfung notwendig erschienen. So verfügte auch die Stadt Dingolfing über eine alte Feuerordnung, deren Original jedoch mitsamt der Stadtregistratur beim Brand 1743 den Flammen zum Opfer fiel. Es dauerte bis 1755 bis schließlich die neue „Feur-Ordnung gemainer Statt Dinglfing“ verkündet werden konnte. Der Stadtschreiber verlas am 21. Februar diese Feuerordnung auf dem Rathaus der sämtlich anwesenden Bürgerschaft. Dazu wurden an die Hausväter beschriebene Zettel verteilt mit der einen jeden im Ernstfall treffenden Verpflichtung. Sie sollten zuhause an die Stubentüre angeschlagen werden. Jeder männliche Erwachsene war zu einer bestimmten Aufgabe eingeteilt und für ihre Erfüllung verantwortlich. Die Ordnung vermittelte zudem ein vollständiges Verzeichnis der Bürger und Inmänner, wie die nicht mit vollem Bürgerrecht ausgestatteten Mietsleute genannt wurden.

Die mitgeteilte Ordnung hatte die folgenden Jahrzehnte hindurch Gültigkeit. Die Stadtverwaltung war aber weiterhin bestrebt alles zu tun, um die Einsatzbereitschaft ihrer Bürger zu erhalten. Dabei bediente man sich durchaus der neuesten Erkenntnisse. Im Jahre 1803 ließ man sich z.B. drei gebundene Exemplare der „vortreflichen Feuernoth- und Hilfsbüchl“ durch den Hofkammerrat Knebl in München übersenden.

Noch nach fast hundert Jahren war die Feuerlöschordnung von 1755 nicht vollständig überholt. Die, Zeitverhältnisse änderten sich ja damals nicht so rasend schnell wie heute. Der Stadtmagistrat erließ zwar unter Bürgermeister Puchner am 18. April 1849 eine neue „Feuerlöschordnung für den Gemeindebezirk Dingolfing“, doch lehnte sie sich bezüglich der Einteilung der Bürgerschaft zu Löschzwecken stark an die alte Ordnung an. Dagegen waren die allgemeinen Vorschriften den nun gestellten Anforderungen entsprechend angepasst. 1904 und 1905 unterzog der Magistrat alle bisher bestehenden ortspolizeilichen Vorschriften einer Revision und erließ anstelle und in Ergänzung der selben aufgrund des Polizeistrafgesetzbuches neue „Ortspolizeiliche Vorschriften für die Stadt Dingolfing“, die am 23. Oktober 1905 erschienen. Sie enthielten als verbindlich hinsichtlich des Feuerlöschwesens nur mehr die 1885 verkündeten distriktspolizeilichen Bestimmungen.

Nach oben scrollen