Aufgabenbereiche

Die stillen Bewacher

Die 5 Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Dingolfing (Hauptstützpunktwehr Dingolfing, Stadtteilwehr Frauenbiburg, Stadtteilwehr Höfen, Stadtteilwehr Sossau und Stadtteilwehr Teisbach) sind eine öffentliche Einrichtung der Stadt Dingolfing.

Mitwirkende in der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr sind:

  • Jungs und Mädchen, Feuerwehranwärter/in genannt, vom 12. bis zum 18. Lebensjahr

  • Bürgerinnen und Bürger vom 18. bis zum 65. Lebensjahr

Zu den Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren gehören:

  1. Abwehrender Brandschutz
  2. Technische Hilfeleistung
  3. Sicherheitswachen
  4. Amtshilfe
  5. Freiwillige Leistungen
  6. Brandschutzerziehung
1. Abwehrender Brandschutz

Einsätze bei denen es gilt Brände zu löschen – einschließlich der Fehlalarme, blinden oder böswilligen Alarme – sowie die notwendigen Brandwachen nach Beendigung der Löscharbeiten, wenn die Gefahr des Wiederaufflammens besteht und ggf. notwendige Nachsichten nach bereits abgelöschten Bränden.

2. Technische Hilfeleistung

Bei Unglücksfällen oder Notständen, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht und z.B. Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen wegen Gefahr im Verzug oder wegen nur bei der Feuerwehr vorhandener technischer Hilfsmittel oder Fachkenntnisse nicht möglich ist. Hierzu gehören z. B. auch die Technische Hilfe im Rettungsdienst, die Beseitigung gefährlicher Verkehrshindernisse, Sofortmaßnahmen nach Unfällen mit gefährlichen Stoffen, Hilfeleistungen bei Wassergefahren, Öffnen und Verschließen von Räumen wegen Gasgeruch, Wasseraustritt usw., Maßnahmen bei Tieren die sich in hilfloser Lage befinden oder eine Gefahr darstellen, das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen soweit dies zur Schadensbekämpfung oder zur Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist, die Katastrophenhilfe, Mitwirkung im Katastrophenschutz auf Ersuchen der Katastrophenschutzbehörde.

3. Sicherheitswachen

Die Anwesenheit der Feuerwehr bei Veranstaltungen z.B. Stadthalle oder Eishalle, wenn dies Aufgrund besonderer Vorschriften Notwendig ist (z.B. Versammlungsstättenverordnung VStättV).

4. Amtshilfe

Sofern die Feuerwehr von einer anderen Behörde (z.B. Rettungsdienst, Polizei) um Unterstützung bei einer Amtshandlung ersucht wird, z.B. Suche nach vermissten Personen, Bergung von Leichen, Unterstützung bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und bei der Strafverfolgung, Zugang zu Räumen, Verschalen von Fenstern und Geschäftsräumen.

5. Freiwillige Leistungen

Die Freiwillige Feuerwehr kann auch freiwillige Aufgaben als gemeindliche Einrichtung übernehmen. Wesentliche Merkmale dieser freiwilligen Aufgaben sind insbesondere, dass in der Regel:

a) die Einsatzmittel (Mannschaft und Gerät) mit Einwilligung der Stadt eingesetzt werden

b) kein öffentliches, sondern vorwiegend ein privates Interesse besteht

c) keine Gefahr für Leben oder Gesundheit gegeben ist

d) keine Erweiterung oder Vertiefung einer Schadenslage zu befürchten ist

Hierzu können z.B. zählen:

  • Das Räumen und Säubern von Schadensstellen, soweit es nicht sowieso zur Abwehr weiterer Gefahren notwendig ist
  • Das Auspumpen von Kellern
  • Baumfällarbeiten
  • Verschließen von Türen und Fenstern

Diese Leistungen sind kostenpflichtig (Kostensatzung der Stadt Dingolfing).

 

6. Brandschutzerziehung

… ist ein ehrenamtlich erteilter Unterricht, in dem Erwachsene und Kinder lernen, wie sie potentielle Brandursachen erkennen und beseitigen können. In theoretischen und praktischen Einheiten wird den Teilnehmern aufgezeigt, wie schnell (durch Unachtsamkeit) ein Feuer ausbrechen kann, wie man dieses verhindert und – wenn doch einmal etwas passiert – wie man sich richtig verhält und einen korrekten Notruf absetzt.

Die Brandschutzerziehung bei Kindern findet oft im Schulunterricht oder im Kindergarten statt. Durch das Vorstellen der Ausrüstung einer Feuerwehr, ganz besonders der persönlichen Schutzausrüstung der Einsatzkräfte, soll gerade den Kindern die Angst bei einem Notfall genommen werden. Viele Kinder verstecken sich aus Angst vor Rauch und Flammen, aber auch vor den mit Atemschutzmaske ausgestatteten Feuerwehrleuten in Schränken und Nischen, wo sie in einem Brandfall nur schwer zu finden sind.

Weiterhin schulen die Brandschutzerzieher Mitarbeiter von Firmen beispielsweise im Umgang mit Feuerlöschern.

Werden Sie

Wir sind in der Regel jeden

  • Mittwoch von 18:00 – 20:00 Uhr
  • Freitag von 18:00 – 20:00 Uhr
  • oder nach Vereinbarung

an der Feuerwache Dingolfing in der Wollerstraße 15 für Sie da.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch

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