Bei Eintreffen an der Einsatzstelle war die Wohnungstüre bereits durch einen Nachbarn geöffnet worden. Die vorgefundene behandlungsbedürftige Person wurde bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes von Kräften der Feuerwehr erstversorgt. Abschließend wurde die Einsatzstelle der Polizei bzw. dem Rettungsdienst übergeben.