Alarmierung zu einer eingeklemmten Person (nicht VU) in einen Industriebetrieb. Laut Alarmmeldung war eine Person zwischen beladenen Kisten eingeklemmt. Noch bei der Anfahrt kam die Rückmeldung der Leitstelle, dass die Person bereits von Ersthelfern befreit wurde, die Lage dennoch unklar ist. Beim Eintreffen bestätigte sich die Rückmeldung, dass die Person bereits befreit war. Beim Öffnen der Bordwand eines Anhänger kam die Person unter die sich selbstständig entladene Ladung und wurde von dieser eingeschlossen. Durch den zeitgleich eingetroffenen Rettungsdienst wurde die betroffene Person behandelt. Für die Feuerwehr war kein Eingreifen erforderlich.