Eine behandlungsbedürftige Person befand sich in einer Wohnung. Durch die Feuerwehr wurde das Gebäude rundum auf offenstehende Fenster / Türen kontrolliert. Mangels alternativer Zugangsmöglichkeit wurde die Türe mittels Ziehfix geöffnet. Ein Schaden ist durch die Türöffnung nicht entstanden. Die Patientin wurde umgehend vom Rettungsdienst behandelt. Der defekte Schließzylinder wurde durch die Mitarbeiter der Baugenossenschaft erneuert und die Einsatzstelle an Diese übergeben.