Anforderung durch die Kreiseinsatzzentrale Dingolfing-Landau zu einem gemeldeten Keller unter Wasser. Durch einen Riss in der Hauswand kam es durch ein Starkregenereignis zu einem Wassereintritt in einem Kellerraum. Nachdem durch die Bewohnerin bereits ein Nassauger vorgenommen hatte, war für die Feuerwehr kein Eingreifen erforderlich.