Die Feuerwehr darf nur in äußersten Notfällen Insekten entfernen!
Immer wieder kommt es vor, dass sich Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dingolfing bei „ihrer Feuerwehr“ melden und anfragen, ob durch die Einsatzkräfte Wespen oder Bienen entfernt werden können. Stefan Klein, federführender Kommandant der Dingolfinger Stadtfeuerwehren, erklärt, warum die Feuerwehr das nur in Ausnahmesituationen darf: Hautflügler gehören gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) mitunter zu den schützenswerten Tierarten und genießen deshalb besondere Beachtung in der Bevölkerung und im Besonderen von Tier- und Naturschutzverbänden. Viele Menschen fühlen sich jedoch gestört oder bedroht von diesen Tieren und nehmen Kontakt auf mit der Feuerwehr bzw. wählen sogar den Notruf 112, mit der Bitte die Schwärme und Nester zu entfernen. Aufgabe der Feuerwehr ist es jedoch – und so steht es im Gesetz – immer dann tätig zu werden, wenn eine akute Gefährdung für Menschen, Tiere, die Umwelt oder besondere Sachgüter besteht. Den Schutz der Güter bezeichnet man als „hoheitliche Aufgaben“, die den Wehren als Aufgabe vom Staat übertragen wurden. Um hier möglichst schnell tätig werden zu können, räumt der Gesetzgeber sogar ein, je nach Meldung, auch die Einsatzstellen mit Sondersignal anzufahren. Wenn sich nun Menschen melden, die sich von den Tieren lediglich gestört oder nur subjektiv bedroht fühlen bzw. durch die Tiere keinerlei konkrete Gefährdung, insbesondere für die Gesundheit – dies ist zum Beispiel bei Allergikern, Kleinkindern oder mobilitätseingeschränkten Menschen gegeben – besteht, darf die Feuerwehr unter Einhaltung der ihnen gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht tätig werden. Für solche Fälle empfiehlt Stefan Klein, sich an das Landratsamt, Bereich Naturschutzbehörde, zu wenden. Die Mitarbeiter des Landratsamtes kennen wiederum Fachleute und Tierfreunde, die sich um die vermeintlichen Störenfriede annehmen. Die Feuerwehr bittet um Verständnis, dass es nicht darum geht, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern nicht helfen will, sondern dass es nicht deren Aufgabe ist. Auch kommen immer wieder Anfragen zur Schädlingsbekämpfung, hier würden die Einsatzkräfte in direkter Konkurrenz zu gewerblichen Betrieben stehen, die mit diesen Aufgaben ihr Geld verdienen und dürfen deshalb nicht tätig werden.