Die ersten 100 Jahre

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts vollzog das Feuerlöschwesen der Städte und Märkte die entscheidende Wende und den Durchbruch zur Moderne. Es bildeten sich in rascher Folge die freiwilligen Feuerwehren, die seither das Rückgrat schlagkräftiger Feuerbekämpfung im ganzen Land sind.

Die ältesten niederbayerischen Feuerwehren sind dabei Landshut, Passau und Ortenburg, die 1859 ins Leben gerufen wurden. 1863 entstand in unserer Nachbarstadt die Wehr Landau.

Die Entstehung einer Freiwilligen Feuerwehr in Dingolfing wurde wie in vielen anderen Orten Bayerns auch hier durch den Turnverein angeregt. Dieser konnte 1993 ebenfalls sein 125jähriges Jubiläum feiern. Als provisorisches Komitee der FFW nahm nämlich der Dingolfinger Turnrat 1868 das Gründungsgeschäft in die Hand und erließ einen entsprechenden Aufruf an die Bürgerschaft. Den Gedanken zur Schaffung einer Feuerwehr hatte dabei der Buchbindersohn Wolfgang Reiser; auf ihn ging bereits die Gründung des Turnvereins zurück.

Die Gründungsversammlung erfolgte beim Neuhofer-Bräu am Marienplatz neben dem Wollertor. Am 10. August 1868 konnte somit der Stadtmagistrat die Gründung feststellen und sie beim Bezirksamt anmelden. Gleichzeitig wurde die am 5. August niedergeschriebene „Satzung der freiwilligen Feuerwehr Corps der Stadt Dingolfing“ eingereicht.

Diese Bestimmungen wurden genehmigt; lediglich der erste Satz des § 4, wonach der FFW ein ausschließliches Recht zur Rettung von Eigentum und Leben wie zum Feuerlöschen garantiert werden sollte, musste vom Magistrat mit Beschluss vom 22. August 1868 für ungültig erklärt werden. Die finanzielle Basis der neuen Vereinigung war anfangs klein. Ein Gesuch an den Magistrat um Unterstützung lehnte dieser am 13. Mai 1869 ab, da die Stadt aus Mangel an Geldmitteln ihre Ausgaben kaum bestreiten konnte. Erst mit Beschluss vom 2. Juni 1870 wurden der FFW zur Anschaffung von Umformstücken 50 Gulden gewährt. Dagegen erklärten die Dingolfinger Bierbrauer am 9. Juni 1870, dass sie die Fahne ihres 1868 wegen Einführung der Gewerbefreiheit aufgelösten Gewerbevereins an die FFW abtreten wollten. Doch schuf sich die Wehr im selben Jahr eine eigene Fahne um 100 Gulden an, welche Frauen und Mädchen der Stadt stifteten.

Bald aber traten Misshelligkeiten unter den Corpsmitgliedern auf, so dass der Fortbestand der FFW in Frage gestellt war. Das Bezirksamt Dingolfing richtete deshalb am 22. August 1871 ein dringendes Schreiben an den Magistrat. Einer Auflösung der Wehr müsse „nicht nur mit allen zu Gebot stehenden Mitteln entgegengewirkt, sondern der Fortbestand und die gedeihliche Entwicklung und Kräftigung dieses Vereins auf jede mögliche Weise angestrebt und unterstützt werden“. Bürgermeister und Magistrat wurden aufgefordert mit ihrem persönlichen Einfluss alles zu versuchen. Ein Magistratsausschuss setzte sich somit am 27. August mit den bisherigen Verwaltungsratsmitgliedern zusammen, um die völlige Auflösung der Wehr zu verhindern. Der Austritt des Hauptmanns Hartmann und der übrigen Chargen konnte jedoch nicht mehr aufgehalten werden, die junge FFW Dingolfings war damit faktisch aufgelöst.

Der Magistrat beschloss daraufhin zur Neubildung einen öffentlichen Aufruf an die Bürgerschaft zu erlassen, in welchem zum Beitritt aufgefordert werden sollte. Für den 30. August abends 7 Uhr kündigte man im Kellersaal des Bierbrauers Neuhofer eine Versammlung unter Vorsitz und Leitung des bisherigen Verwaltungsrates an, während der sich die Anwesenden für eine Teilnahme und den Beitritt zur wiederbildenden FFW erklären sollten. Die Versammlung war ein voller Erfolg. Die Wehr konstituierte sich neu und nahm am 5. September 1871 die Ausschusswahl vor.

Am 14. April 1873 teilte die Wehr dem Magistrat mit, dass sie die in Jung’s „Feuerlöschwesen der Markt- und Landgemeinden“ abgedruckten Statuten mit einigen Änderungen angenommen habe. Dementsprechend wurde ein neuer Verwaltungsrat gebildet, in dem nun die Chargen des Hauptmanns und des Vorstands nicht mehr in einer Hand vereinigt waren, sondern an zwei Persönlichkeiten vergeben wurden.

Jedoch hatte auch diesmal der Verein keinen langen estand. Mit Beschluss der Generalversammlung vom 2. September 1879 löste sich die Wehr erneut auf, bildete sich aber wieder zwei Wochen später am 18. September mit vorläufig 64 Mann. Bei einer außerordentlichen Versammlung am 26. Mai 1884 fand zum drittenmal eine Auflösung der FFW statt, nachdem eine darüber angestellte Abstimmung das Ergebnis 27 gegen 14 Stimmen erbrachte. Die Wehr konnte wegen Mitgliedermangel das Löschgeschäft nicht ausreichend betreiben, wogegen der verlangte mehrjährige Einsatz der Pflichtfeuerwehr, die uns noch beschäftigen wird, von der Stadt abgelehnt worden war. Vor vollendete Tatsachen gestellt ergriff der Bürgermeister erneut die Initiative und erließ am 7. Juni 1884 einen Aufruf zur Neugründung.

Bürgermeister Erlacher sandte seinen Aufruf als Zirkular bei den Bürgern herum; sofort zeichneten sich wieder 61 Personen als neue Mitglieder ein. Am 20. Juni hielt man im Rathaus abends eine Versammlung und wählte Georg Hödl als neuen Vorstand. Die Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder wurde einer Gründungsversammlung vorbehalten. Diese fand am 22. Juni statt und mit ihr entstand die FFW Dingolfing unter Beibehaltung der früheren Satzung neu.

Seitdem besteht die FFW Dingolfing ohne Unterbrechung bis heute und leistet ihren Dienst zum besten der Bevölkerung. Am 8. Mai 1904 wurde zwecks Anpassung an das Bürgerliche Gesetzbuch eine Satzungsänderung vorgenommen.

Laut Vorschrift des Landes-Feuerwehrverbandes teilte sich am 26. April 1908 das Dingolfinger Corps in zwei Kompanien. Die erste Kompanie bestand dabei aus der jüngeren, die II. aus der älteren Mannschaft. Damit besaß Dingolfing jetzt eine „Abteilung starke Feuerwehr“. Ihr Hauptmann führte den Titel eines Abteilungs-Kommandanten. Jede Kompanie erhielt einen Kompanie‑Kommandanten und setzte sich aus zwei Zügen mit je zwei Sektionsführern zusammen. Dem 1. Zug war der Steigerzugführer und dem 2. Zug der Spritzenzugführer vorgestellt. Ein während derselben Versammlung vorgebrachter Antrag auf Einrichtung einer Sanitätskolonne musste wegen Mangels an Mitteln fallengelassen werden. Neue Statuten gab sich die Wehr dann wieder am 17. März 1929, mit welchen sie auch am 29. April 1929 in das Vereinsregister eingetragen wurde.

 

Jugendwehr im Jahre 1930
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1932 begannen Kommandant Markmiller und Bezirksbrandinspektor Schindlbeck mit dem Aufbau einer Jugendwehr. Die notwendigen Gelder zu Anschaffung der Ausrüstung konnten durch eine Haussammlung und freiwillige Spenden ohne Inanspruchnahme der Feuerwehrkasse oder der Stadt aufgebracht werden. Bis zur Generalversammlung vom 6. Januar 1933 waren 28 Buben beigetreten, die mit Begeisterung und Freude an den Übungen teilnahmen. Der Zweck dieses Experiments war einen wirklich brauchbaren Nachwuchs heranzuziehen. Jedoch blieb es beim Versuch und die Jugendwehr musste 1934 wieder aufgelöst werden, da es keine Möglichkeit gab sie bei einer Versicherung aufnehmen zu lassen. Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurde auch das Feuerwehrwesen vollständig umgestaltet. Seit der Generalversammlung vom 6. Januar 1934 musste auch bei der Dingolfinger Wehr das Führerprinzip Anwendung finden, der Kommandant erhielt die Bezeichnung Wehrführer. Neuwahlen durften nur mehr für die Ämter des Vorstands, des Schriftführers und Kassiers und des Zeugwarts vorgenommen werden. Alle über 65 Jahre alten Wehrmänner sollten den aktiven Dienst verlassen, Ehrenbezeugungen waren anstatt militärisch nun mit dem Deutschen Gruß auszuführen.

Im Hinblick auf die immer offenkundiger getroffenen Kriegsvorbereitungen wurden 1936 die von den einzelnen Wehren gebildeten Vereine und alle Einrichtungen vereinsmäßiger Art, darunter das Amt des: Vorstands, beseitigt und die Wehren zu Hilfspolizeitruppen bestimmt. Seitdem hieß die in Dingolfing vom Anfang unseres Jahrhunderts an traditionell am 6. Januar abgehaltene jährliche Generalversammlung Generalappell andere Versammlungen nannte man Appelle oder Kameradschaftsabende. Diese Umgestaltung brachte seit 1936 auch statt der vorher jährlich durchgeführten zwei Haupt und vier Abteilungsübungen die doppelte Anzahl. Davor waren drei als Hauptübungen und neun als Abteilungsübungen oder Appelle abzuleisten Mit Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938 wurden die Feuerwehren schließlich zu Polizeitruppen erklärt, das gesamte Löschwesen aber den Reichsminister des Innern angegliedert sowie dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei unterstellt.

Nach dem Zusammenbruch Deutschlands ließen die alliierten Militärregierungen die Feuerwehren bald wieder zu. Die heutige gesetzliche Grundlage für sie ist das am 17. Mai 1946 erlassene Gesetz Nr. 41 über das Feuerlöschwesen, das am 1. Juli 1946 in Kraft getreten ist. Schon am 7. April 1946 konnte in Dingolfing die erste Generalversammlung der FFW nach dem Krieg abgehalten werden. Eine Neuwahl erfolgte „im Sinne der Demokratie“. Ab 1. April 1949 verwaltete sich auch die Wehr Dingolfings als Verein wieder selbst. Dieser Beschluss wurde in der Ausschusssitzung vom 17. November 1948 gefasst, nachdem die Stadt einen jährlichen Zuschuss in Aussicht gestellt hatte. In der Generalversammlung vom 6. Januar 1958 gab sich die Wehr eine neue Satzung, die seither wirksam ist. Sie beruht auf der Mustersatzung entsprechend Entschließung des bayerischen Innenministeriums vom 14. Januar 1949 mit Ergänzung vom 16. Oktober 1965.

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