Nachdem die betoffene Person der Polizei die Wohnungstüre nicht öffnete und eine unklare medizinische Lage vermutet wurde, forderte die Polizei Unterstützung an. Beim Versuch die Wohnungstüre mit dem Türfallengleiter zu öffnen, öffnete die Person eigenständig die Wohnungstüre. Diese war Wohlauf. Ein weiteres Eingreifen war somit nicht erforderlich.