Auf der entsprechenden Laufkarte war ersichtlich, dass es sich um einen Punktrauchmelder, verbaut in einem Schaltschrank, handelt. Am Schutzbereich des Melders angekommen, wies eine Hinweistafel auf Arbeiten an der verbauten Anlage hin. Eine Befragung der sich am Sammelplatz befindlichen Mitarbeiter einer Elektrofirma bestätigte, dass diese in diesem Bereich Arbeiten durchführten. Die entsprechenden Rauchmelder waren in diesem Bereich seitens Betreiber nicht abgeschaltet worden. Mit der Geschäftsführung der Firma wurde vereinbart, dass die Arbeiten der Elektrofirma bis zum Abschalten der entsprechenden Melder eingestellt werden. Die Brandmeldeanlage wurde zurückgestellt und dem Werkschutz übergeben.