2. Januar 2017

Neue Regel zur Bildung der Rettungsgasse !

Aufgrund einer Änderung der StVO gilt jetzt die Vorschrift: Fahrzeuge auf dem äußersten linken Fahrstreifen fahren nach links und alle anderen nach rechts. Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen gilt eine neue Vorschrift zur Bildung der Rettungsgasse. Bei Schrittgeschwindigkeit oder bei Stau müssen Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der angrenzenden

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