Aktive Feuerwehrdienstleistende erhalten die Bayerische Ehrenamtskarte zu vereinfachten Bedingungen!

Am 22.03.2012 gaben der Vorsitzende des LFV Bayern, Alfons Weinzierl und Sozialstaatssekretär Markus Sackmann gemeinsam den Startschuss für ein neues Projekt, mit dem aktive Feuerwehrdienstleistende unter vereinfachten Voraussetzungen die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten können.

Bislang war es so, dass Antragsteller mindestens zwei Jahre aktiv in einem bürgerschaftlichen Engagement eingebunden sein mussten, um diese Karte erhalten zu können und dass Sie dieses Engagement durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder – projektbezogen – 250 Stunden im Jahr leisten. Vorsitzender Alfons Weinzierl hat sich dafür eingesetzt, dass diese Voraussetzungen auf aktive Feuerwehrdienstleistende, die letztlich an 365 Tagen einen Rund-um-die-Uhr- Bereitschaft in ihren Feuerwehren leisten, keine Anwendung finden. Gemeinsam mit Sozialstaatssekretär Markus Sackmann wurde nun folgendes festgelegt:

  • Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen die Bayerische Ehrenamtskarte.
  • Aktive Feuerwehrdienstleistende, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaats Bayern für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten oder erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
  • Die Beantragung der Ehrenamtskarte für Feuerwehrdienstleistende ist auch über Sammelanträge möglich. Es muss also nicht für jeden Feuerwehrdienstleistenden ein extra Antrag ausgefüllt werden.

Damit erfährt diese wichtige Aufgabe die von unseren Feuerwehrdienstleistenden für die Bürger und Bürgerinnen in Bayern geleistet wird eine entsprechende Anerkennung!

Eine Anerkennung für Ehrenamtliche, die mehr tun als Andere.

Eine Anerkennung für Ehrenamtliche, die ihre eigene Gesundheit riskieren, um Anderen zu helfen!

Eine Anerkennung für Ehrenamtliche, die Leben retten!

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang noch folgende Hinweise:

  • Bislang nehmen erst 36 kreisfreie Städte/Landkreise an diesem Projekt teil. Welche Landkreise/kreisfreien Städte dies im Einzelnen sind, können Sie der Auflistung auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales (StMAS) unter www.ehrenamtskarte.bayern.de entnehmen. Sollte Ihr Landkreis bzw. Ihre kreisfreie Stadt hier noch nicht beteiligt sein, wären wir Ihnen im Interesse dieser besonderen Ehrenamtsförderung natürlich dankbar, wenn Sie ihre(n) Landrat/Landrätin bzw. Oberbürgermeister(in) von der Beteiligung an diesem Projekt überzeugen könnten. Wir haben hierzu auch die Kommunalen Spitzenverbände gebeten, die Landkreise / kreisfreien Städte, die sich noch nicht beteiligen, für eine Teilnahme zu gewinnen.

Die Bayerische Ehrenamtskarte gewinnt gerade dann, wenn sich alle Landkreise bzw. kreisfreien Städte aktiv daran beteiligen, an Wert. So wie es schon in vielen Landkreisen umgesetzt ist, dass möglichst viele Einzelhändler, Dienstleister, Inhaber von Gastronomiebetrieben und Freizeiteinrichtungen oder sonstige Gewerbetreibende das Projekt „Ehrenamtskarte“ in ihrem Landkreis bzw. ihrer kreisfreien Stadt unterstützen und Vergünstigungen anbieten. Diese Vergünstigungen müssten allerdings für die Inhaber einer Ehrenamtskarte aller sich beteiligenden Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns gelten, weil zum Beispiel eine Bergbahn in Berchtesgaden von einem Inhaber der Ehrenamtskarte Bayern aus einem anderen Landkreis mit Rabatt benutzt werden kann und damit auch viele Vergünstigungen bei Veranstaltungen und Einkäufen in vielen Kommunen Bayerns möglich sind.

  • Wie oben mitgeteilt, ist die Beantragung über Sammelanträge möglich. Hierfür stellen wir den Kommandanten in der Anlage ein Musterschreiben sowie Musterlisten zur Verfügung. Wichtig ist, dass für die „normale“ Ehrenamtskarte und die goldene Ehrenamtskarte getrennte Anschreiben und Anträge verwendet werden müssen.
  • Der Sammelantrag muss dabei jeweils zusammen mit dem Anschreiben, welches wir Ihnen gerne beiliegend als Muster zur Verfügung stellen, einmal in ausgedruckter Form und mit den Unterschriften der Feuerwehrdienstleistenden an das zuständige Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt übermittelt werden. Zusätzlich muss der Sammelantrag nochmals in Dateiform und ohne Unterschriften auf Datenträger oder per Mail an das Landratsamt/die kreisfreie Stadt übersandt werden, da das StMAS aus der Excelliste direkt die Daten für die Erstellung der Karten entnimmt. Erst wenn beide Sammelanträge vorliegen, kann die Karte erstellt werden.
  • Die Daten werden über die Landratsämter/kreisfreien Städte dem StMAS zugeleitet, das für die weitere Bearbeitung ausschließlich zuständig ist. Vom Eingang der Daten bis zur Ausgabe der Karte können 5 bis 6 Wochen vergehen.
  • Die Beantragung kann nur durch den Kommandanten erfolgen, in dessen Gemeinde der/die Feuerwehrdienstleistende seinen/ihren Wohnsitz hat.
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