Es wurde eine Person gemeldet, die sich am Dach eines Wohnhauses befindet und von diesem runterzustürzen drohte. Bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte stellte sich die Lage anders da. Durch ein Verständigungsproblem entstand ein Missverständnis, was zu der Alarmierung führte. Die Person befand sich zu keiner Zeit auf dem Dach. Für die Feuerwehr war kein Eingreifen nötig.