Aufgrund eines länger offenen Bescheides fuhr eine Polizeistreife zur Wohnadresse der Person. Nachdem Niemand die Türe öffnete, jedoch mehrere Anzeichen darauf hindeutete, dass sich die Person in der Wohnung befindet, wurde die Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe zur Wohnungsöffnung angefordert. Mittels Sperrwerkzeugsatz wurde die Wohnungseingangstüre geöffnet und die Person in der Wohnung liegend vorgefunden. Aufgrund des Geruches war klar, dass für die Person bereits vor längerer Zeit verstorben war. Unter umluftunabhängigem Atemschutz wurden die Fenster geöffnet und die Wohnung mittels Überdrucklüfter belüftet. Nachdem die Wohnung begehbar war, wurde ein neues Schloss in die Eingangstüre verbaut und die Einsatzstelle der Polizei übergeben.