In einem Lebensmittelmarkt hatte ein Punktrauchmelder im Eingangsbereich ausgelöst. Der betroffene Bereich wurde ohne Feststellung kontrolliert. Der Melder wurde demontiert, gereinigt und wieder montiert, was als Auslösegrund vermutet wird. Daraufhin wurde die Anlage zurückgestellt und dem Marktleiter übergeben.