Eine erkrankte Person konnte die Haustüre nicht eigenständig öffnen. Nachdem bauartbedingt ein Öffnen der Haustüre nicht möglich war und die Erkundung am Gebäude zeigte, dass kein Fenster geöffnet war, wurde mit der Polizei vereinbart die Scheibe des Toilettenfenster einzuschlagen. Während der Vorbereitung kam die Rückmeldung von der Polizei, dass die Tochter erreicht wurde und diese in wenigen Minuten vor Ort sei. Nach der Sichtung der Person durch den Rettungsdienst wurde die Person zusammen mit dem Rettungsdienst vom 1. OG zum RTW verbracht.